Verein

Berufshaft­pflicht­­­-Versicherung

Der Verein CLEVS unterhält eine ausserordentlich günstige Berufshaftpflicht-Versicherung für Lehrpersonen inklusive Religionspädagoginnen und -pädagogen und Jugendarbeiterinnen und -arbeiter bei der Basler Versicherungsgesellschaft in Basel.

Versicherungs­berechtigte

Die Berufshaftpflicht-Versicherung kann von allen aktiven Lehrpersonen, Religionspädagoginnen und -pädagogen und Jugendarbeiterinnen und -arbeiter der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein abgeschlossen werden und zwar unabhängig davon, ob sie Mitglied des Vereins CLEVS sind oder nicht. Die Berufshaftpflicht-Versicherung gibt auch pensionierten Lehrkräften Deckung, soweit diese noch schulischen Unterricht erteilen. Die Berufshaftpflicht-Versicherung gilt ohne Zusatzprämie auch für Stellvertretungen der versicherten Lehrperson. Die Berufshaftpflicht-Versicherung gibt auch pensionierten Lehrkräften Deckung, soweit diese noch schulischen Unterricht erteilen. Die Berufshaftpflicht-Versicherung gilt ohne Zusatzprämie auch für Stellvertretungen der versicherten Lehrperson.

Versicherungs­beginn, -dauer und Jahresprämie

Die Jahresprämie beträgt CHF 22.–. Die Versicherungsdeckung beginnt ab dem Tag nach der Einzahlung der Jahresprämie auf das Postcheckkonto der Berufshaftpflicht-Versicherung und dauert unabhängig vom Versicherungsbeginn bis und mit ein Jahr.

Versicherungs­abschluss

Der Versicherungsabschluss erfolgt ohne weitere Formalitäten durch die Einzahlung der Jahresprämie von zur Zeit CHF 22.– an: CLEVS Berufshaftpflicht-Versicherung, Sarnen, Postcheck-Konto 60-2443-0. Um Spesen zu ersparen, bitten wir Sie um Überweisung über E-Banking (IBAN Nr. CH 25 0900 0000 6000 2443 0). Als Beleg für den Abschluss der Versicherung muss im Schadenfall unbedingt der Einzahlungsnachweis der Jahresprämie erbracht werden (Bank- oder Postbeleg).
Wenn Sie eine Versicherung bei uns abgeschlossen haben, erhalten Sie jedes Jahr vor Ablauf Ihrer Versicherung einen Einzahlungsschein zur Erneuerung der Versicherungsdeckung.

Antrag Berufshaft­pflicht-Versicherung

Hier können Sie sich anmelden.

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Versicherungs­umfang

Versichert sind Haftpflichtansprüche, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegenüber Lehrpersonen, Religionspädagoginnen und -pädagogen und Jugendarbeiterinnen und -arbeiter aus ihrer beruflichen Tätigkeit erhoben werden. Ist der geltend gemachte Schaden auch unter einem anderen Versicherungsvertrag gedeckt, namentlich durch denjenigen einer Schule oder Gemeinde, so geht der anderweitige Versicherungsvertrag vor. Die Gesellschaft befasst sich sowohl mit der Befriedigung begründeter als auch mit der Abwehr unbegründeter Ansprüche. Zugemietete Geräte, Maschinen, Autos etc. sind in jedem Fall nicht versichert.

Deckungs­summe

Der Deckungsumfang richtet sich nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Versicherungssumme beträgt CHF 5‘000 000.-- pro Ereignis für Personen- und Sachschäden, im Maximum jedoch zweimal pro Versicherungsjahr, für sämtliche im gleichen Versicherungsjahr eingetretenen Schäden und Kosten zusammen.
Es besteht auch ein Rechtsschutz im Straf- oder öffentlich-rechtlichen Disziplinarverfahren. Es sind Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Gutachten bis zum Beträgen von CHF 250'000.-- mitversichert. 

Auf Leistungskürzungen wegen grobfahrlässiger Herbeiführung eines Schadenereignisses wird verzichtet, ausgenommen bei Einfluss von Drogen, Alkohol und Medikamenten. Ein Selbstbehalt wird nicht erhoben.

Was ist zu tun im Schadenfall?

Das Formular «Schadenmeldung Haftpflichtversicherung» können Sie hier finden und ausdrucken.

zum Formular

Füllen Sie das Formular bitte vollständig und wahrheitsgetreu aus. Die Felder «Schadennummer» und «Vertrag-Nr.» im Formular sind frei zu lassen!

Senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular samt dem Nachweis der Einzahlung Ihrer Jahresprämie (Bank- oder Postbeleg) unterschrieben an:

CLEVS Berufshaftpflicht-Versicherung 
Vladimira Steiger
Bösch 73
6331 Hünenberg

Der CLEVS leitet dann das Formular zur Prüfung der Anspruchsberechtigung und zur Schadenregelung an die Basler-Versicherungsgesellschaft in Basel weiter.

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